Die zuständige Fach- und Förderbehörde bei den Landkreisen begleitet den Gesamtprozess sowohl in der Konzeptphase als auch in der Umsetzungsphase beratend und ist Bewilligungsstelle für alle öffentlichen und privaten Fördervorhaben. Sie darf allerdings nicht an der Priorisierung von öffentlichen Vorhaben beteiligt sein. Ein verfahrensbegleitendes Controlling über den gesamten Förderzeitraum findet durch die Fach- und Förderbehörden in Zusammenarbeit mit der WIBank statt.
Das IKEK inklusive der Abgrenzung der Fördergebiete für private Vorhaben wird von der WIBank abgenommen. Sie legt die Höhe des kommunalen Verfügungsrahmens fest.
Quelle: Leitfaden zur Dorfentwicklung in Hessen. Broschüre des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Fassung vom November 2019
Fachbereich Dorf und Regionalentwicklung
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